Immobilie verkaufen: Ablauf Schritt für Schritt

1. Ziele und Rahmen klären
Bevor Sie Ihre Immobilie anbieten, sollten ein paar Fragen geklärt sein: Bis wann möchten Sie verkaufen? Ist die Immobilie frei oder vermietet? Gibt es noch ein laufendes Darlehen? Bei einer vorzeitigen Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer Bank.
2. Den Marktwert ermitteln
Der Angebotspreis entscheidet über den Verlauf des Verkaufs. Ist er zu hoch, bleibt die Immobilie lange am Markt und verliert an Attraktivität. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld. Eine fundierte Einschätzung berücksichtigt Lage, Zustand, Ausstattung und vergleichbare Verkäufe. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
3. Unterlagen zusammenstellen
Käufer, Banken und Notar erwarten vollständige Unterlagen: unter anderem einen aktuellen Grundbuchauszug, Grundrisse, die Wohnflächenberechnung und den Energieausweis. Den Energieausweis müssen Sie Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Welche Dokumente Sie im Einzelnen brauchen, finden Sie im Artikel Welche Unterlagen brauche ich?
4. Exposé und Vermarktung
Gute Fotos, Grundrisse und ein übersichtliches Exposé sind die Grundlage jeder Vermarktung. In Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Anschließend wird die Immobilie auf den passenden Portalen veröffentlicht und gezielt angeboten.
5. Anfragen und Besichtigungen
Nicht jede Anfrage führt zu einem Kauf. Es lohnt sich, Interessenten vor der Besichtigung zu prüfen und nach der Finanzierung zu fragen. Spätestens vor dem Notartermin sollte eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegen.
6. Verhandlung
Liegt ein Angebot vor, geht es um den Kaufpreis, den Übergabetermin und mitverkaufte Gegenstände wie eine Einbauküche. Halten Sie Absprachen schriftlich fest, damit der Notar sie in den Vertragsentwurf übernehmen kann.
7. Kaufvertrag beim Notar
Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf und schickt ihn beiden Seiten. Ist der Käufer Verbraucher, soll er den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin erhalten. Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist.
8. Übergabe
Sobald der Kaufpreis eingegangen ist, wird die Immobilie übergeben. In einem Übergabeprotokoll werden Zählerstände, Schlüssel und der Zustand festgehalten. Die Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer erfolgt anschließend durch das Grundbuchamt.


